Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV):
Tobias Weingarten, Anschrift wie obenDer Hafensänger Herbst ist eine privat organisierte Radsportveranstaltung. Vom Startgeld in Höhe von 6,00 € fließen 5,00 € je Anmeldung in den Preistopf und werden vollständig als Preisgeld ausgeschüttet. Der verbleibende Euro deckt die Gebühr des Zahlungsdienstleisters — bei 6,00 € rund 0,34 € — sowie die Sachkosten der Finalveranstaltung. Ein danach verbleibender Überschuss wird für gemeinnützige Zwecke gespendet. Es wird kein Gewinn erzielt und keine Vergütung an die Veranstalter ausgezahlt; eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht daher nicht.
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Die Teilnahme an der Qualifikation erfolgt auf eigene Gefahr und im öffentlichen Straßenverkehr. Es handelt sich nicht um eine abgesperrte Veranstaltung. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und für die eigene Sicherheit selbst verantwortlich. Eine Haftung der Veranstalter für Unfälle, Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.